Allgemeine Geschäftsbedingungen:


 


 

§1 Allgemeines


 

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern,

juristischen und natürlichen Personen des öffentlichen Rechts. 


 

1.2 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Solarlutions UG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Solarlutions UG mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von Solarlutions UG angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie werden bei Erteilung des ersten Auftrages mit dem Kunden vereinbart und gelten für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen worden ist. 


 

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; etwaige abweichende Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, wenn Solarlutions UG nicht ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Kunden die


 

§2 Angebot & Vertragsgegenstand

 

2.1 Alle Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich,

sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 


 

2.2 Bestellungen und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen oder mit Zustimmung des Kunden vereinbarungsgemäß ausgeführt werden (= Abschluss des Vertrages). 


 

2.3 Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Auftragsbestätigung gibt alle Abreden zwischen Solarlutions UG und seinen Kunden zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Solarlutions UG vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden werden durch die Auftragsbestätigung ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 


 

2.4 Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail, sofern diese mit Lesebestätigung verschickt wurde. 


 

2.5 Die ganz oder teilweise Stornierung von bestätigten Aufträgen durch den Kunden ist für diesen bis zum Ablauf der Widerruffrist kostenfrei möglich. 


 

2.6 Angaben von Solarlutions UG zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Maße, Toleranzen, technische Daten) sowie die Darstellung derselben durch Solarlutions UG (z. B. Zeichnungen; Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierte Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 


 

2.7 Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien

müssen besonders schriftlich vereinbart werden. 


 

2.8. Alle Angebote der Solarlutions UG sind prinzipiell unter der Maßgabe erstellt, dass ein Stromanschluss und ein Zähler vorhanden ist, welcher mit dem Anschluss der Solaranlage bzw. Stromspeicher nicht erneuert bzw. ausgebaut werden muss. Dementsprechend beinhalteten die Angebote keine Kosten für die Erneuerung oder den Ausbau des Stromanschlusses oder des Zählers, außer dies ist so explizit auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Auch enthalten sämtliche Angebote grundsätzlich keine Kosten für den Ausbau des Netzanschlusses, welcher in seltenen Fällen oder bei Projekten über 30 kW vom Netzbetreiber gefordert werden könnte. Sofern Sie uns hierzu gesondert beauftragen, können wir dies gerne realisieren. Hierfür können jedoch weitere Kosten entstehen.


 

§3 Preise


 

3.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen

sich die Preise in EURO und enthalten die Lieferung ab Werk bzw. Lager einschließlich einfacher Verpackung, jedoch ausschließlich Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, sonstiger Nebenkosten und am Liefertag geltender Umsatzsteuer; diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 


 

3.2 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Solarlutions UG zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von Solarlutions UG (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).


 

§4 Zahlungsbedingungen


 

4.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort

nach Rechnungsdatum rein zu leisten. Solarlutions UG behält sich vor, nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme, ins Ausland gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorauszahlung oder ähnliche werthaltige Sicherungsmittel (wie z. B. Bankgarantien) zu liefern. 50 % Anzahlung bei Auftrag 40 % nach Nachweis der Materialbestellung 10 % nach Montagearbeiten Auf Wunsch Abwicklung durch Treuhandkonto möglich (200€ Aufpreis). Zahlung zum Treuhänder 100% nach Auftrag. 


 

4.2 Wechsel und Schecks werden nicht an zahlungssatt geleistet angesehen. Es werden Wechsel, Schecks und Wertpapiere unter Vorbehalt aller Rechte und ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung übernommen. Diskont- und Nebenspesen gehen zu Lasten des Geschäftspartners. 


 

4.3 Ungeachtet einer gegenteiligen Leistungsbestimmung durch den Kunden werden Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. 


 

4.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit der Gegenanspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 


 

4.5 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgebend ist das Datum des Eingang beiSolarlutions UG. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Fall des Verzuges bleibt unberührt. 


 

4.6 Solarlutions UG ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Solarlutions UG aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträge, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.


 


 

§5 Lieferung & Lieferzeit


 

5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk. 


 

5.2 Von Solarlutions UG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragen Dritten. 


 

5.3 Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat der Kunde Solarlutions UG zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, ist der Kunde unter Ausschluss anderer Rechte berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. 


 

5.4 Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn, die erfolgte Lieferung hat für den Kunden kein Interesse mehr. Gerät Solarlutions UG aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, stehen dem Kunden Schadenersatz- ansprüche nur zu, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 


 

5.5 Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, kann die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinausgeschoben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückgetreten werden. 


 

5.6 Dauert die Behinderung länger als drei (3) Monate, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaiger geleisteter Anzahlungen zu verlangen. 


 

5.7 Bei teilweiser Lieferung kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die restliche Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist. 


 

5.8 Wird die Ware vom Kunde zehn Tage nach dem bestätigten Liefertermin ganz oder teilweise nicht abgenommen oder bei Lieferung auf Abruf, einschließlich des Abrufs von Teilmengen, nicht innerhalb von zehn Tagen nach Datum des bestätigten Verfügbarkeitstermins abgerufen, so ist Solarlutions UG berechtigt, wahlweise die Bestellung des Kunden in die nächste Verfügbarkeit zu schieben, d. h. nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ganz oder teilweise über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern oder die Ware einzulagern und für jede angefangene Woche ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes zu verlangen oder nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren und eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des stornierten Auftragswertes zu verlangen. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.


 


 

§6 Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang & Abnahme

 

6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt,

soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet Solarlutions UG auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat. 


 

6.2 Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßem Ermessen von Solarlutions UG. 


 

6.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Solarlutions UG noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand Versandbereit ist und Solarlutions UG dies dem Kunden angezeigt hat. 


 

6.4 Die Sendung wird von Solarlutions UG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 


 

6.5 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn – die Lieferung und, sofern Solarlutions UG auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, – Solarlutions UG dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmeaktion nach dieser Ziffer 6.5 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, – seit der Lieferung oder Installation zwölf (12) Werktage vergangenen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z. B. In Betriebsame der Anlage) und in diesem Fall seit der Lieferung oder Installation sechs (6) Werktage vergangen sind, und – der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines Solarlutions UG  angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.


 

§7 Mängelansprüche, Haftungsausschlüsse & Prüfpflicht


 

7.1 Es sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Lieferung an den

Kunden oder an den von ihm benannten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Solarlutions UG  nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben (7) Werktagen nach Lieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben (7) Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, schriftlich zugegangen ist. Auf Verlangen von Solarlutions UG  ist der Liefergegenstand frachtfrei an Solarlutions UG  zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Solarlutions UG  die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 


 

7.2 Für den Fall, dass die Mängelrüge rechtzeitig und begründet erfolgt, ist der Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung beschränkt, wobei Solarlutions UG  nach ihrer Wahl eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern oder den Mangel am Ausstellungsort oder im Lieferwerk beseitigen kann. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Geschäftspartner mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 


 

7.3 Diese Mängelansprüche bestehen nicht, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung von Solarlutions UG  Reparaturen, Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen werden, Nachbesserungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen der Anweisung von Solarlutions UG  erfolgt oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oderauf natürliche Abnutzung zurück zu führen ist. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 


 

7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig (24) Monaten ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. 


 

7.5 Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.


 


 

§8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschulden


 

8.1 Die Haftung von Solarlutions UG  auf Schadenersatz, gleich aus welchem

Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 8. eingeschränkt. 


 

8.2 Solarlutions UG  haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegen- standes sowie Beratungs-, Schutzund Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. 


 

8.3 Soweit Solarlutions UG  gemäß Ziffer 8.2 dem Grunde nach auf Schadenersatz

haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Solarlutions UG  bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die Solarlutions UG  bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. 


 

8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Solarlutions UG . 


 

8.5 Soweit Solarlutions UG  technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 


 

8.6 Die Einschränkungen dieser Ziffer 8. Gelten nicht für die Haftung von Solarlutions UG  wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


 

§9 Eigentumsvorbehalt


 

9.1 Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden

bestehender Forderungen gilt ein Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware). Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. 


 

9.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Solarlutions UG . Er verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gesondert aufzubewahren und auf Verlangen den Aufstellungsort mitzuteilen. 


 

9.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern und verarbeiten, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. 


 

9.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Solarlutions UG  als Hersteller erfolgt und der Kunde unmittelbar das Eigentum oder wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware- das Miteigentum (Bruchteils- eigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis- Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Solarlutions UG . Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde, soweit die Hauptsache ihm gehört, Solarlutions UG  anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. 


 

9.5 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden

Forderungen des Kunden gegen den Erwerber tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber an Solarlutions UG  ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Kunde ist widerruf ich ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Solarlutions UG  darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. 


 

9.6 Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung, muss der Kunde auf das Eigentum von Solarlutions UG  hinweisen und Solarlutions UG  unverzüglich benachrichtigen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Solarlutions UG  die in diesem Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. 


 

9.7 Solarlutions UG  wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit der Wert die Höhe der gesicherten Forderung um mehr als 50 % übersteigt. 


 

9.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesondere Zahlungsverzug, kann die Firma die Vorbehaltsware auf Kosten des Geschäftspartners zurücknehmen oder ggf. Abtretung des Herausgabeanspruchs des Geschäftspartners gegen Dritte verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


 

§10 Retourenbedingungen


 

10.1 Die Rücknahme von Waren stellt eine Ausnahme dar und ist ein freiwilliges

Entgegenkommen von Solarlutions UG . Es werden nur Waren zurückgenommen, • die durch Solarlutions UG  geliefert und fakturiert wurden und • die originalverpackt sind, sowie sich in einwandfreiem und wiederverkaufsfähigem Zustand be befinden und • mit deren Rücknahme sich Solarlutions UG  schriftlich einverstanden erklärt hat. 


 

10.2 Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, wenn • sich der Warennettowert auf weniger als 100 EUR beläuft oder/und • die Waren nicht durch den Kunden direkt bei Solarlutions UG  bezogen wurden oder/und • das Lieferdatum der Ware drei (3) Monate oder länger (gerechnet vom Zeitpunkt nach Ziffer 3 (1) dieser Bedingungen) zurückliegt oder/und • es sich um nicht verkaufsfähige Waren (z. B. Waren, die nicht mehr in der offiziellen Preisliste von Solarlutions UG  geführt werden, auf Maß oder für den Kunden speziell gefertigte Teile oder Produkte, die zwischenzeitlich technische Änderungen erfahren haben) handelt und/oder • der Artikel explizit als nicht retourfähig gekennzeichnet ist. Auch ist eine Rücknahme ausgeschlossen, wenn der unter 10.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Abwicklungsvorgang nicht eingehalten wird. 
 


 

10.3 Möchte ein Kunde Waren zurückgeben, hat er zunächst schriftlich unter Angabe der Artikelnummer, der Bestellmenge, des Lieferscheins und der Rechnungsnummer in der Auftragsabwicklung vonSolarlutions UG  die Möglichkeit der Rückgabe anzufragen. Solarlutions UG  wird sodann die Möglichkeit der Rücknahme prüfen und anschließend schriftlich entweder seine Zustimmung oder Ablehnung erklären. Die Rückgabe der Ware hat innerhalb von zwei (2) Wochen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Zustimmung der IBC. Sie ist nur gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist bei Solarlutions UG  eingeht. Außerhalb der Frist eingehende Ware wird nicht angenom- men und auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückgeschickt. Die Rücksendung der Ware erfolgt ausschließlich im Verantwortungsbereich und auf Kosten des Kunden. Er trägt insbesondere das Risiko des ordnungsgemäßen Transports (u. a. richtige Palettengröße), der Verschlechterung, Beschädigung und des Untergangs bis zum Eingang der Waren bei Solarlutions UG . Waren, die unfrei oder ohne die vorherige Zustimmung an Solarlutions UG  versendet werden, werden nicht angenommen und auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückgeschickt. 


 

10.4 Solarlutions UG  erfasstalle Retourenaufeiner Gutschrift. Dabei werden zurückgenommene


 

Waren mit dem Warennettowert abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warennettowertes vergütet. Die Gutschrift wird mit der nächsten Rechnung an den Kunden verrechnet. Eine Auszahlung des Gutschriftbetrages erfolgt grundsätzlich nicht. 


 
 

10.5 Es können nur Reklamationenbezüglich Gutschriften akzeptiert werden, die den laufenden Monat und den Vormonat betreffen. 


 
 

10.6 Diese Retourenbedingungen können jederzeit ergänzt oder geändert werden.


 


 

§11 Schlussbestimmungen


 

11.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung


 

zwischen Solarlutions UG  und dem Kunden ist nach Wahl von Solarlutions UG  Frankfurt oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen Solarlutions UG  ist Königstein im Taunus ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 


 

 

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 


 

 

11.3 Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr die jeweilige gesetzliche Regelung für diese wirksame Bestimmung. Dasselbe gilt entsprechend im Fall des Vorliegen einer Regelungslücke. 


 


 


 


 


 

HINWEIS: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Solarlutions UG  Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln. 


 


 


 


 


 

Solarlutions UG

Berliner Straße 45, 61449 Steinbach (Ts)

Telefon: +49 6171 99817 40

E-Mail: kontakt@solarlutions.de

SOLARLUTIONS
                                                   Deutscher Qualitätsstandart.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.